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Vergaberichtlinie

Vergaberichtlinie für die Betreuungsplätze in den Kitas
der Familienservice gGmbH
an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
 

Die gemeinnützige Familienservice GmbH hat das Ziel, familienfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie an der Universität Freiburg, den anderen Hochschulen, dem Universitätsklinikum und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen in Freiburg zu fördern. Dementsprechend stehen die Kitas der Familienservice gGmbH Kindern offen, von denen mindestens ein Elternteil Mitglied der Universität Freiburg oder einer anderen Hochschule oder am Universitätsklinikum oder einer wissenschaftlichen Einrichtung in Freiburg beschäftigt ist.


Die Plätze werden nach den folgenden Kriterien vergeben

     
  1. Sofern die Nachfrage das zur Verfügung stehende Angebot übersteigt, werden die Plätze vorrangig an Kinder von Beschäftigten der Albert-Ludwigs-Universität vergeben. Beschäftigte des wissenschaftlichen und des nicht-wissenschaftlichen Dienstes werden dabei gleichberechtigt behandelt, wenn nicht durch die Inanspruchnahme von Fördergeldern etwas anderes vorgegeben ist. Promovierende werden Beschäftigten gleichgestellt.
     
  2. Von den für Beschäftigte der Albert-Ludwigs-Universität zur Verfügung stehenden Plätzen werden mindestens 70% nach den folgenden Kriterien vergeben:
    • Voraussetzung für den Besuch einer Kita ist die Berufstätigkeit beider Elternteile bzw. des alleinerziehenden Elternteils. Befindet sich das nicht an der Universität beschäftigte Elternteil in Ausbildung, ist dies mit einer Berufstätigkeit gleichzusetzen. Der Beschäftigungsumfang beider Elternteile bzw. des alleinerziehenden Elternteils wird bei der Vergabe als wichtigstes Kriterium berücksichtigt.
    • Sofern zum Zeitpunkt der Aufnahme des Geschwisterkindes die oben genannte Voraussetzung noch besteht, werden Geschwisterkinder bei gleichem Bedarf bevorzugt berücksichtigt. Geschwisterkinder in diesem Sinne sind Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Uni-Kita oder die Kita Wolkengarten besuchen.
    • Kinder von alleinerziehenden Elternteilen werden bei gleichem Bedarf bevorzugt berücksichtigt.
    • Die Platzvergabe kann aus pädagogischen oder sozialen Gründen vom dargestellten System abweichen.
     
  3. Ein Kontingent von bis zu 30% der Betreuungsplätze wird bei Bedarf im Sinne von Belegplätzen an DFG-finanzierte Forschungsverbünde und Exzellenz-Einrichtungen der Universität zur direkten Unterstützung der in diesen Bereichen verfolgten Gleichstellungs- und Nachwuchsfördermaßnahmen vergeben. Im Gegenzug übernimmt die den Platz nutzende Einrichtung den Eigenanteil,der gemäß der Freiburger Förderrichtlinie zur Deckung der Betriebskosten nötig ist.
     
  4. Außerdem behält sich die Universität Freiburg vor, in einzelnen Fällen einen Platz im Rahmen eines Berufungsverfahrens, einer Stellenbesetzung oder eines Härtefallantrags zu vergeben.
     
  5. Werden die Betreuungsplätze nicht von Beschäftigten der Universität Freiburg in Anspruch genommen, können sie an Beschäftigte anderer Hochschulen, des Universitätsklinikums oder einer wissenschaftlichen Einrichtung gegen Übernahme des zur Deckung der Betriebskosten nötigen Eigenanteils oder an Studierende vergeben werden. Werden Betreuungsplätze nicht von den genannten Personengruppen in Anspruch genommen, können sie an andere Eltern in Freiburg vergeben werden.
     
  6. Wenn kein Elternteil mehr an einer der genannten Einrichtungen beschäftigt ist, wird der Betreuungsvertrag nach einer angemessenen Übergangsfrist unter Berücksichtigung des Einzelfalls beendet.
     
  7. In Grenzfällen wird zur Entscheidungsfindung über die Vergabe eines Platzes oder die Beendigung eines Betreuungsvertrages der Beirat beratend hinzugezogen.

 

Stand: März 2017

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