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Inklusion

Willkommenskultur

Unsere Uni-Kitas stehen jedem Kind offen - Kinder aller Nationalitäten und aller Religionen sowie Kinder mit gesundheitlichen Einschränkungen sind bei uns willkommen. Jedes Kind ist einzigartig und bereichert durch seine Individualität und jeweiligen Besonderheit unsere Gemeinschaft. Das Personal nimmt die Einmaligkeit jedes Kindes wahr und fördert dessen Entwicklung ganz nach seinen individuellen Bedürfnissen. Kein Kind wird aufgrund seines Entwicklungsstandes oder sozialer, ethnischer oder kultureller Differenzen anders behandelt oder ausgegrenzt. Alle Kinder sollen bei uns unabhängig von individuellen Stärken und Schwächen miteinander den Alltag erleben und voneinander lernen.

 

Vorgehensweise bei der Platzvergabe bei Inklusionskindern:

  1. Wir prüfen im ersten Schritt, ob die personellen und sachlichen Voraussetzungen gegeben sind und wir dem speziellen Bedarf des behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Kindes gerecht werden können, z.B. im Rahmen einer Doppelplatzbelegung oder einer Personalaufstockung.
  2. Liegen diese Voraussetzungen vor, wird vom Träger und den Fachkräften der Einrichtung in Kooperation mit den Fachstellen (z. B. Frühför­derstelle, Psychologische Beratungsstel­le, Sozialpädiatrische Zentrum) geklärt, wie hoch der Bedarf an Personal- und Sachaufwand im Einzelfall ist und welche Fördermaßnahmen für das Kind notwendig sind.
  3. Die Entscheidung für oder gegen eine Aufnahme des förderbedürftigen Kindes wird unter Einbezug aller Beteiligten zum Wohle des Kindes und der Einrichtung getroffen. Sollte sich in Gesprächen mit der Kita, den Fachstellen und den Eltern herausstellen, dass eine andere Einrichtung für das Kind besser geeignet ist bzw. unsere Einrichtungen den Betreuungs- und Förderbedarf des Kindes aus personeller und sachlicher Perspektive nicht sicherstellen können, helfen wir den Eltern gerne bei der Suche nach einer Einrichtung, die auf den Bedarf des Kindes ausgerichtet ist. 

 

Unterstützung bei der Beantragung von Integrations- und Eingliederungshilfen

Für ein Kind mit wesentlichen Einschränkungen kann eventuell über die vorhandenen Ressourcen unserer Kitas hinaus ein zusätzlicher Bedarf an integrativen Maßnahmen zur Teilnahme am Gruppengeschehen bestehen. Vor diesem Hintergrund machen wir die Eltern auch auf Leistungen der Eingliederungshilfe aufmerksam und unterstützen die Eltern bei der Antragstellung. 

 

Umsetzung der Integrations- und Eingliederungshilfen

Wird ein besonderer Förderbedarf beim Kind durch das zuständige Amt festgestellt und eine Integrationshilfe/Eingliederungshilfe gewährt, sorgen wir dafür, dass die Hilfe organisiert und erbracht wird. Hierfür setzen wir je nach veranschlagter Hilfe eine geeignete Fachkraft aus unserem Team oder eine externe Inklusionskraft ein.

 

Verfahren bei Auffälligkeiten des Kindes

Zeigt ein Kind, welches bereits in einer unserer Einrichtungen betreut wird, Auffälligkeiten, sprechen die Kita-Leiterinnen zuerst die Eltern darauf an. Besteht ein Verdacht auf gesundheitliche Einschränkungen, kontaktieren wir zusammen mit den Eltern eine Fachstelle, um zu klären, ob besondere Betreuungs- und Fördermaßnahmen für das Kind nötig sind. 

 

 

 

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